Die Medien der Schallaufzeichnung wie Phonograph und Grammophon ermöglichten seit dem Ende des 19. Jahrhunderts eine neue Gattung von Dokumenten: Tonaufnahmen verleihen seither flüchtigen Klängen eine Dauer, die sie zu scheinbar unmittelbaren Zeugen der Vergangenheit macht. Die Sammlungen des Berliner Lautarchivs legen davon beredtes Zeugnis ab. Stimm- und Geräuschaufnahmen dienen auch in der Kriminalistik als Material zur Wahrheitsfindung und Beweisführung. Doch was kann man mit Sicherheit aus den Tonaufnahmen ableiten? Welche Beweiskraft kommt ihnen zu und was sind die Kriterien, die darüber entscheiden? Ein neues (altes) Anwendungsgebiet erfordert die Aktualisierung dieser Frage mit großer Dringlichkeit: Die Stimm- und Sprachanalyse anhand von Tonaufnahmen wird nicht nur zur Aufklärung von Verbrechen eingesetzt, sondern auch, um die wahre Herkunft geflüchteter Menschen - und damit auch ihren Asylanspruch - zu bestimmen.
Podiumsdiskussion
Dr. Britta Lange (Kulturhistorikerin, Humboldt-Universität zu Berlin)
Jochen Schwarz (Jurist, OASE Berlin e.V.)
Dr. Miriam Rolfes (Landeskriminalamt, Naturwissenschaftliche Kriminaltechnik, Physik/Sprecher- und Audioanalyse)
Moderation
Lydia Heller (Freie Journalistin, Wissenschaft/Zeitgeschehen, u.a. Deutschlandradio Kultur, Deutschlandfunk)
Partner
Colloquium KlangDenken / Sonic Thinking, Workshopserie „Thinking Through Sound“